|
Für alle
Lieferungen von SANACELL Handels GmbH, nachfolgend SANACELL genannt, in das In- und
Ausland, auch für solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind
ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Abweichungen hiervon
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenso wie alle anderen vertraglichen
Vereinbarungen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch SANACELL.
1. Preise
Es gelten die in der gültigen Preisliste angegebenen Preise. Soweit ein bestimmter Preis nicht vereinbart
ist, ist der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Preis maßgebend. Der Besteller hat
für den Fall einer Erhöhung das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die Preise
verstehen sich ab Auslieferungslager Berlin. Die genannten Preise gelten inkl. der am Tag der
Fakturierung gültigen Mehrwertsteuer.
2. Verpackung
Versandkartons werden anteilig zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Wir wollen überflüssige
Verpackung soweit wie möglich vermeiden; deshalb verwenden wir auch einfache
Pappkartons kompostierbares Füllmaterial.
3. Vertrag
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von SANACELL bzw. durch die Ausführung des Auftrages zustande.
Der
Besteller ist jedoch an seinen Auftrag von Anfang an gebunden.
Für Wasser-Filter gilt ein
Rückgaberecht von 30 Tagen.
Die Annahme des Vertrages erfolgt unter der
Voraussetzung der Kreditwürdigkeit des Bestellers. SANACELL steht deshalb nach ihrer
Wahl ein
Rücktrittsrecht zu.
4. Lieferung
Die Lieferung richtet sich nach den Bestellangaben des Bestellers und
der schriftlichen Auftragsbestätigung von SANACELL. SANACELL behält
sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der
Liefergegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert werden. Die Lieferung erfolgt nach Ablauf
der Widerrufsfrist. Etwaige Lieferfristen gelten als annähernd.
5. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Es wird die am Tage der Lieferung gültige Versandkostenpauschale
berechnet. Die durch besondere Versandwünsche wie z.B.
Express, Schnellpaket usw. entstehenden Mehrkosten werden zusätzlich berechnet.
Für Beschädigung und Verluste während des
Transports wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch dann, wenn SANACELL die
Transportkosten übernommen hat. SANACELL wählt, sofern nicht besondere Anweisungen vorliegen, die Art
des Versandes.
6. Zahlung
Zahlungen haben an SANACELL direkt zu erfolgen. Berater sind grundsätzlich nicht zum Inkasso berechtigt. Die Art der Bezahlung wird vom
Besteller auf der Bestellung bestimmt. Nachnahme, Banklastschrift, Scheck und Vorkasse per
Überweisung (Scheck und abgestempelter Einzahlungsbeleg ist der Bestellung
beigefügt) oder bar (bei Abholung).
7. Erstattung von Provision und Boni
Grundlage zur Berechnung der Provisionen, Boni und des Umsatz-
volumens sind die in der gültigen
Preisliste angegebenen BonusPunkte (BP) für die provisions- und bonusberechtigten Produkte und werden
nach Eingang der Bezahlung über die Provisionsabrechnung vergütet.
8. Haftung
SANACELL haftet für Mängel des Liefergegenstandes entsprechend der Garantiebescheinigung.
Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind
ausgeschlossen, Schadenersatzansprüche werden der Höhe nach durch die Höhe des
Kaufpreises begrenzt. Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht den Liefergegenstand selbst
betreffen, ist ausgeschlossen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Ware
sofort nach Empfang umfassend zu prüfen. Äußerlich sichtbare Transport- und Verpackungsschäden
sind sofort dem Frachtführer zu melden. Etwaige Beanstandungen, die nicht unter die
Garantiebestimmungen fallen, sind SANACELL innerhalb von
14 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden.
Die Vornahme von Ersatzlieferungen wird SANACELL
schnellstmöglich ausführen. Von den durch die Ersatzlieferung entstehenden
unmittelbaren Kosten trägt SANACELL die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes
im Inland, soweit sich die Beanstandung
als berechtigt herausstellt. Im übrigen gehen die Kosten
zu Lasten
des Bestellers.
Bei Lieferungen, die für das Ausland
bestimmt sind, wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, die Gewährleistung in dem hier fest-
gelegten
Umfang nur übernommen, wenn die schadhaften Teile SANACELL fracht- und kostenfrei zugesandt
werden. Ist die Bean-
standung berechtigt, so erfolgt der Umtausch im Werk. Die erneute Übersendung
zum Besteller erfolgt auf Kosten von SANACELL.
Keine Gewähr wird insbesondere übernommen
für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstehen:
Ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung; fehlerhafte Montage
bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder
durch Dritte; natürliche Abnutzung; Veränderung oder Eingriffe; fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung.
9. Garantieleistung
SANACELL gibt Garantie für die Freiheit von Mängeln am Liefergegenstand in der Garantiezeit entsprechend der
Garantiebescheinigung.
10. Rücksendungen
Rücksendungen sind stets frankiert einzusenden. Unfrei geschickte Retouren werden wegen des nachzuzahlenden Mehrportos
nicht angenommen.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren Eigentum von SANACELL. Der Besteller verpflichtet sich, sie für SANACELL unentgeltlich zu verwahren. Er ist bis zur Erlangung des Eigentums nicht
berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder
zur Sicherung zu übereignen.
12. Rückimport
Der Rückimport von Waren, die SANACELL in das Ausland geliefert hat, oder der Verkauf von Waren, die für das Ausland bestimmt waren,
nach Deutschland ist nur mit schriftlicher Genehmigung von SANACELL zulässig. Der Besteller
verpflichtet sich zum Ersatz des gesamten Schadens, der SANACELL aus einem Verstoß des Bestellers oder
seines
Abnehmers gegen diese Bestimmung entsteht.
13. Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen ist Berlin. Der Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Berlin.
Maßgebend ist ausschließlich deutsches Recht;
die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss
von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist jedoch ausgeschlossen.
14. Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
|